Erhalten Sie wichtige Informationen zu den erforderlichen Schritten und Dokumenten im Falle eines Sterbefalls.
Vorgehen bei einem Todesfall in Donnerskirchen
Bei einem Todesfall ist unverzüglich ein Arzt zu verständigen, der die Totenbeschau vornimmt.
Sie sollten auch gleich mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufnehmen, um die weiteren Schritte zu veranlassen. Das Bestattungsunternehmen kann für Sie in den meisten Fällen auch die Veranlassung der Totenbeschau und die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt übernehmen.
Vor der Totenbeschau darf an der Verstorbenen/dem Verstorbenen keine Veränderung (auch kein Umkleiden) vorgenommen werden!
Das Formular „Anzeige des Todes“ und die darin enthaltene „Todesbescheinigung“ dienen der Eintragung im Sterbebuch beim Standesamt und dem Bestattungsunternehmen für die Durchführung der Bestattung. Die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist im Gemeindeamt Donnerskirchen gegen eine Gebühr möglich.
Kosten für die Ausstellung in der Gemeinde:
Bundesgebühr: 7,20 Euro
Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
Setzen Sie sich bitte mit folgenden Personen in Verbindung:
Gemeindearzt Dr. Martin Karall
Tel: +43 2683 8549
Pfarramt, Pfarrer Roman Schwarz
Tel: +43 676 880 70 30 27
Bestattung Sammer GmbH
Eisenstädterstraße 7
7082 Donnerskirchen
Tel: +43 664 101 89 04
Mail: sammer@bestattung-eisenstadt.at
Web: www.bestattung-eisenstadt.at
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Eisenstadt und Umgebung
Hauptstraße 35
7000 Eisenstadt
Tel: +43 2682 705 660
Tel: +43 2682 705 662
Mail: standesamt@eisenstadt.at
Ansprechpartner
Anna Reichardt:
Tel: +43 2683 8541 10
Mail: post@donnerskirchen.bgld.gv.at
Medwenitsch Lukas:
Tel: +43 2683 8541 13
Mail: post@donnerskirchen.bgld.gv.at
Öffnungszeiten Gemeindeamt
Parteienverkehr:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Amtsstunden:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
07:30 - 12:00 Uhr
Sprechstunde des Bürgermeisters:
nach tel. Vereinbarung unter
+43 2683 8541 10