Erfahren Sie alles zum Semesterticket: Wer gefördert wird, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie es beantragen.
Semesterticket für Studierende
Förderziele und Fördergegenstand
Das Semesterticket ist eine Förderung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für ordentlich Studierende, die ein Studium an einer österreichischen Hochschule absolvieren. Die Förderung soll zu der Verwirklichung der Klimaschutzziele beitragen und burgenländische Studierende finanziell unterstützen.
Förderempfänger*innen
Studierende mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die ein Studium an einer österreichischen Hochschule absolvieren.
Fördervoraussetzungen
- Hauptwohnsitz der Fördernehmer*in seit mindestens sieben Monaten im Burgenland
- Studierende*r an einer österreichische Hochschule gem. §2 Abs. 2
- Erwerb einer Fahrkarte (Semesternetz-, Monats- oder Jahreskarte öffentlicher Verkehrsmittel in Österreich oder ein Klimaticket)
- Das 26. Lebensjahr ist in jenem Semester, in dem die Förderung beantragt wird, noch nicht vollendet
Förderhöhe und Förderart - Die Förderhöhe beträgt unabhängig von der Höhe des Einkommens 50 % der nachgewiesenen Kosten für die erworbenen Fahrkarten, höchstens jedoch 76 Euro.
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.
Nachweise
- Studienbestätigung einer österreichischen Hochschule, für jenes Semester, in welchem die Förderung beantragt wird
Fahrkarte/n - Zahlungsbeleg der Fahrkarte/n
Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.
Antragstellung
Die Antragstellung kann für das Sommersemester jeweils von 1. März bis 15. Juli und für das Wintersemester von 1. Oktober bis 15. Feber gestellt werden. Fallen die Fristen auf einen Samstag oder Sonntag, so gilt der nächste Werktag als letzter Tag der Frist.
Möglichkeiten der Antragstellung: Wohnsitzgemeinde (E-Mail, postalisch und persönlich)
Download:
Mehr Informationen:
Öffnungszeiten Gemeindeamt
Parteienverkehr:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Amtsstunden:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
07:30 - 12:00 Uhr
Sprechstunde des Bürgermeisters:
nach tel. Vereinbarung unter
+43 2683 8541 10