Illustration der Kirche von Donnerskirchen vor Hügeln
Illustration der Kirche von Donnerskirchen vor Hügeln

Abbruch von Gebäuden

in Donnerskirchen

Startseite 9 Bürgerservice 9 Bauamt 9 Abbruch von Gebäuden

Lernen Sie alle Schritte kennen, um einen Gebäudeabbruch in Donnerskirchen ordnungsgemäß durchzuführen.

Regelungen für den Abbruch von Gebäuden nach § 20 (Bgld. BauG)

Der beabsichtigte Abbruch von Gebäuden ist, sofern dieser nicht im Zusammenhang mit der Errichtung oder Änderung von Bauten steht, der Baubehörde unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen und der Zustimmungserklärungen der Eigentümer der unmittelbar angrenzenden Grundstücke schriftlich mitzuteilen. Wird der Abbruchwerber nicht binnen vier Wochen von der Baubehörde wegen baupolizeilicher Interessen aufgefordert, um Abbruchbewilligung anzusuchen, darf der Abbruch vorgenommen werden. Für das Abbruchbewilligungsverfahren sind §§ 17 und 18 sinngemäß anzuwenden.

Erforderliche Unterlagen:

  • schriftliches Ansuchen (Abbruch von Gebäuden § 20)
  • Lage- und Bestandsplan
  • Zustimmungserklärung der Eigentümer des unmittelbar angrenzenden Grundstückes
  • Weitere Unterlagen können angefordert werden

Download:

Abbruch von Gebäuden § 20 (Bgld. BauG)

Ansprechpartner

Christoph Gänsbacher
Tel: +43 2683 8541 12
Mail: post@donnerskirchen.bgld.gv.at

 

Öffnungszeiten Gemeindeamt

Parteienverkehr:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Amtsstunden:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
07:30 - 12:00 Uhr

Sprechstunde des Bürgermeisters:
nach tel. Vereinbarung unter
+43 2683 8541 10

Skip to content